Zuzahlungsfreie Medikamente


Stand: Mai 2010

Seit dem 1. Juli 2006 sind inzwischen mehr als 9.000 rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Zuzahlung erhältlich.

Wenn die Preise der Arzneimittel nicht die jeweilige Zuzahlungsbefreiungsgrenze überschreiten, sind sie von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1
SGB V befreit. Diese gesetzliche Regelung ist seit dem 1. Mai 2006 in Kraft.
Die Festlegung der Zuzahlungsbefreiungsgrenze ist gesetzlich geregelt. Die generelle Befreiung ist möglich bei Festbetrags-Arzneimittel. Diese müssen mindestens 30 % preisgünstiger sein als der Festbetrag.

Die Arzneimittelhersteller haben alle 14 Tage die Möglichkeit, die Preise für ihre Arzneimittel neu festzulegen und so abzusenken, dass weitere Arzneimittel zuzahlungsfrei werden.

Eine aktualisierte Übersicht aller zuzahlungsfreien Arzneimittel veröffentlicht der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf seiner Internetpräsenz.

Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.